
Diplom-Rechtspfleger/in
Zu den Aufgaben eines Diplomrechtspflegers gehört das schwierige und vielfältige Gebiet des Grundbuchrechts, in dem Rechtspfleger/innen z. B. über Anträge auf Eintragung von Eigentum, Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau- und Wohnrechten, Nießbrauchs- und Wegerechten sowie Wohnungs- und Teileigentum entscheiden. Im Registerrecht sind sie für alle Eintragungen im Handelsregister und in den sonstigen öffentlichen Registern (z. B. Genossenschafts- und Vereinsregister) verantwortlich. In Nachlasssachen leiten sie z. B. Termine zur Eröffnung von Testamenten und erteilen Erbscheine.